wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 05.04.2006
21 O 15695/04  -

Ehemaliger Coproduzent Victory Media AG muss 4 Mio. € an EM.TV zahlen, kommt aber im übrigen aus dem Coproduzentenvertrag frei

Dies hat das Landgericht München zum Streit um den Coproduzentenvertrag vom 17.12.1999 entschieden. Die Parteien hatten seinerzeit vor, über 5 Jahre Kindersendungen mit einem Volumen von 1,5 Milliarden DM zu produzieren.

Die für Filmstreitigkeiten zuständige Zivilkammer des Landgerichts sah es nach der Vernehmung ehemaliger Vorstände und leitender Mitarbeiter nicht als erwiesen an, dass die Vergütung für das "Recht" der Beklagten "auf Coproduzentenbeteiligung" im Vertrag nur - um eine Bilanzmanipulation der Klägerin zu ermöglichen - zum Schein auf pauschal 60 Mio. DM festgesetzt wurde. Vielmehr ging die Kammer davon aus, dass EM.TV seine Bedingungen bei den Verhandlungen hart durchgesetzt hatte. Zeugen berichteten davon, dass der ehemalige Finanzvorstand der Klägerin, Florian Haffa, einen Mitarbeiter der Beklagten, der Bedenken gegen eine nicht am tatsächlichen Produktionsvolumen orientierte, sondern pauschale Zahlungspflicht der Beklagten äußerte, niederbrüllte und beim Aufspringen sogar seinen Stuhl umwarf. Der Zeuge Haffa hatte hieran "keine Erinnerung mehr".

Die Richter billigten der Beklagten jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Ein Jahr nach Vertragsbeginnn hatten die Parteien erst Filme im Volumen von ca. 43 Mio. DM produziert. Zum Zeitpunkt der Kündigung am 29.12.2000 war - nach dem Skandal um behauptete Kursmanipulationen der Klägerin - auch nicht mehr damit zu rechnen, dass die Parteien ihr Produktionsvorhaben von 300 Mio. DM jährlich jemals erreichen würden. Denn Ziel der Kooperation war es, ein Drittel dieser Summe über Medienfonds der Beklagten am Kapitalmarkt einzusammeln, was ohne Vertrauen der Anleger in die Redlichkeit und Fähigkeit der Klägerin als Produktionspartnerin der Beklagten relativ aussichtslos erschien. Die Klage auf Zahlung der zweiten und dritten Jahresrate (über zusammen gut 12 Mio. EUR) wies die Kammer daher ab.

Ob allerdings der Beklagten auch Schadensersatzansprüche gegen die Klägerin wegen entgangenen Gewinns und vergeblicher Aufwendungen zustehen, ist noch offen. Über diese wird die Kammer in einem Nachverfahren entscheiden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33b/06 des LG München I vom 05.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2181 Dokument-Nr. 2181

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2181

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung