wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 09.08.2006
1HK O 22662/05 -

Weißbiermarke verdrängt nicht den Namen einer Lokalzeitung

Keine Gefahr der Verwechslungsfähigkeit, Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung

Eine im Umland Münchens angesiedelte Brauerei ist mit dem Versuch gescheitert, eine Umbenennung der im selben Landkreis erscheinenden Lokalausgabe einer Münchner Zeitung zu erzwingen. Das Landgericht München I wies eine Klage auf Unterlassung der Nutzung eines Teils der Zeitungsbezeichnung, der mit der Biermarke identisch ist, ab.

Die Klägerin betreibt in einer oberbayerischen Kreisstadt eine Brauerei. Sie vermarktet ihre Produkte seit 1949 unter Nutzung des adjektivisch verwendeten Namens ihrer Heimatstadt. Aufgrund der seit den 70er Jahren steigenden Beliebtheit von Weißbier und intensiver Werbemaßnahmen der Klägerin war deren Namen bereits in den 90er Jahren bei so weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt im Jahr 1994 die Eintragung des Namensbestandteils, der aus dem Adjektiv des Stadtnamens gebildet ist, als Marke bewilligte.

Die Beklagte, ein großer Münchner Zeitungsverlag, gibt seit dem Jahr 1977 für das Umland von München Landkreisausgaben ihrer überregional erscheinenden Tageszeitung heraus, deren Lokalteile mit der adjektivischen Bezeichnung des jeweiligen Landkreises und der sich anschließenden Bezeichnung "… Neueste Nachrichten" überschrieben waren. Im Jahr 2000 änderte sie die Titel in der Weise, dass statt des Bestandteils "… Neueste Nachrichten" die Kurzform des Namens der Zeitung Verwendung fand, so auch im Heimatlandkreis der Klägerin.

Das 2005 von der Klägerin angerufene Landgericht München I wies die auf Unterlassung der Namensnutzung, Auskunft und sich daraus ergebenden Schadensersatz gerichtete Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass sich ein Anspruch der Klägerin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ergeben könne.

So fehle es schon an der Verwechslungsfähigkeit, da der von der Beklagten verwendete Titel nicht von dem Namensbestandteil geprägt werde, der der klägerischen Marke entspricht: Damit wird hier vom Publikum der Bestandteil … (es folgt die Weißbiermarke) in der angegriffenen Kennzeichnung … (es folgt der von der Beklagten verwendete Zeitungstitel) auch nur als geografischen Angabe, also als rein beschreibender Hinweis auf die Herkunft und das Bestimmungsgebiet der betreffenden Lokalausgabe … verstanden. Daran ändert im vorliegenden Fall … auch die Bekanntheit der klägerischen Marke nichts*. Aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise werde der Zeitungstitel vielmehr durch dessen zweiten Namensbestandteil geprägt, der sich aus der weithin bekannten Abkürzung des Zeitungsnamens der Beklagten ergebe.

Aufgrund des erheblichen Branchenabstandes zwischen beiden Produkten sahen die Richter auch keinerlei Eignung zur Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung oder zur Verwässerung der Marke. Den Hinweis der Klägerin, sie gebe ja auch eine eigene Publikation heraus, quittierten die Richter: Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass sie sich bezüglich ihrer "… Fanpost" in derselben Branche wie die Beklagte bewege, … ist auszuführen, dass die dreimal jährliche Herausgabe eines Werbeblattes für den eigenen Brauereibetrieb die Klägerin nicht - auch - zu einem Verlag macht.

Die Benutzung der geografischen Bezeichnung sei schließlich auch deswegen nicht unlauter, weil diese schon Bestandteil des früher verwendeten Namens der Lokalausgabe gewesen und überdies bei Zeitungen absolut üblich sei. Auch das Argument, die Beklagte hätte ihren Titel ja in umgekehrter Reihenfolge formulieren (und den Ortsnamen dann in seiner Grundform verwenden können), überzeugte die Kammer nicht von der angeblichen Unlauterkeit der Beklagten.

Zuletzt wies die Kammer daraufhin, dass mögliche Ansprüche auch verwirkt wären, da die Klägerin mehr als vier Jahre gewartet hatte, bevor sie den neuen Titel der Beklagten beanstandete. Die zunächst erhobene Behauptung, erst viel später von dem im Juli 2000 neu eingeführten Titel erfahren zu haben, musste die Klägerin zurücknehmen, nachdem die Beklagte nachwies, dass die Klägerin sogar Abonnentin ihres Blattes ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 61/06 des LG München I vom 16.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Markenrecht | Namensrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2858 Dokument-Nr. 2858

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2858

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung