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Landgericht München I, Urteil vom 03.05.2010
- 11 HK O 6734/10 -
LG München I: "Top 100"-Siegel auf Zeitschriften darf weiterhin verwendet werden
Bauer Media Group verteidigt erfolgreich die Top-100-Hitliste
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG weiterhin Zeitschriftentitel aus der Bauer Media Group mit dem "Top 100"-Siegel auf der Titelseite vertreiben darf.
Das Landgericht München I wies den Antrag des MZV Moderner Zeitschriften Vertrieb auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vollständig zurück.
Umsatz aus Verkauf ist sachlicher Grund für unterschiedlich prominente Platzierung von Zeitschriften
Die Top-100-Hitliste der deutschen Zeitschriften-Charts sei weder
Landgericht Hamburg untersagt Nutzung des "Top 100"-Siegels
Das Landgericht Hamburg hatte zuvor in seinem Urteil vom 26. April 2010 entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG künftig nicht mehr Zeitschriftentitel mit dem "Top 100"-Siegel vertreiben bzw. vertreiben lassen dürfe, da das Siegel die Gefahr einer Irreführung begründe und damit gegen das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 5 UWG) verstoße.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2010
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 9665
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