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Landgericht München I, Urteil vom 03.05.2010
11 HK O 6734/10 -

LG München I: "Top 100"-Siegel auf Zeitschriften darf weiterhin verwendet werden

Bauer Media Group verteidigt erfolgreich die Top-100-Hitliste

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG weiterhin Zeitschriftentitel aus der Bauer Media Group mit dem "Top 100"-Siegel auf der Titelseite vertreiben darf.

Das Landgericht München I wies den Antrag des MZV Moderner Zeitschriften Vertrieb auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vollständig zurück.

Umsatz aus Verkauf ist sachlicher Grund für unterschiedlich prominente Platzierung von Zeitschriften

Die Top-100-Hitliste der deutschen Zeitschriften-Charts sei weder wettbewerbswidrig noch stelle sie einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar, urteilten die Richter. Der zu erwartende Umsatz aus dem Verkauf einer Zeitschrift sei für den Einzelhändler ein sachlicher Grund, eine unterschiedlich prominente Platzierung im Zeitschriftenregal vorzunehmen.

Landgericht Hamburg untersagt Nutzung des "Top 100"-Siegels

Das Landgericht Hamburg hatte zuvor in seinem Urteil vom 26. April 2010 entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG künftig nicht mehr Zeitschriftentitel mit dem "Top 100"-Siegel vertreiben bzw. vertreiben lassen dürfe, da das Siegel die Gefahr einer Irreführung begründe und damit gegen das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 5 UWG) verstoße.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2010
Quelle: ra-online (kg)

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Dokument-Nr.: 9665 Dokument-Nr. 9665

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