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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 29.09.2006
5 T 51/06 -

Wohnungseigentumsverwalter muss Eigentümer über Förderungsmöglichkeiten bei Heizungsumstellung auf Gas informieren

Zu den Aufgaben und Pflichten eines Wohnungseigentumsverwalters

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage muss die Eigentümer auf eventuelle Fördermittel hinweisen, die sie für Modernisierungen in Anspruch nehmen können. Tut er dies nicht, kann er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig machen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Im Fall stellte die Hausgemeinschaft die Heizungsanlage auf Gas um. Der Verwalter unterließ es, die Eigentümer auch auf mögliche Fördermittel für Modernisierungen aufmerksam machen.

Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Eigentümern einen Schadensersatzanspruch zu, denn der Verwalter hätte über die Fördermittel informieren müssen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Der Anspruch wurde allerdings wegen Mitverschuldens gemindert, weil die Wohnungseigentümer bei zumutbarer Sorgfalt hätten erkennen können, dass ihnen Fördermittel zustanden.

Das Gericht sprach den Schadensersatz zu, obwohl der Verwalter bereits von der Gemeinschaft entlastet worden war.

Siehe auch:

Wohnungs­eigentums­verwalter darf nicht einfach Kredite aufnehmen

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2007
Quelle: ra-online

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Dokument-Nr.: 3731 Dokument-Nr. 3731

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Kommentare (1)

 
 
Schleucher schrieb am 21.12.2018

Verwalter unserer weg vergibt Auftrag und kontrolliert nicht die fertigstellung

Es ist keine sonderfachkraft im Protokoll vorgesehen

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