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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010
- 10 O 2149/09 -
Bankenhaftung: Commerzbank zu Schadensersatz wegen mangelnder Anlageberatung verurteilt
Anleger wurde nicht ausreichend über mögliche Risiken seiner Anlage aufgeklärt
Das Landgericht Magdeburg hat die Commerzbank verurteilt, an einen Anleger rund 20.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die Bank habe den Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt.
Eine Anlageberaterin der Commerzbank verkaufte im Jahr 2001 eine Beteiligung an einem Filmfonds mit dem Namen CFB Fonds Nr. 140 (Medienfonds International West Pictures) zum Preis von insgesamt rund 25.000 €. Entgegen der Prognosen entwickelte sich der Filmfonds äußerst schlecht, so dass der Anleger im Jahr 2006 seine Fondsbeteiligung mit großem Verlust für rund 5.000 € an eine der
Anleger wurde nicht hinreichend über Risiken und Vertriebskosten informiert
Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die
Bank nahm Berufung zurück
Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg
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Dokument-Nr. 10439
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