wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 12. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Lübeck, Urteil vom 01.03.2018
14 S 161/16 -

Austausch eines Balkons durch Terrasse zwecks marktkonformer Umgestaltung der Mietsache stellt keine Mo­dernisierungs­maßnahme dar

Vermieter kann keine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung verlangen

Lässt ein Vermieter einen Balkon durch eine Terrasse austauschen, um damit die Mietsache marktkonform umzugestalten, so liegt in der Baumaßnahme keine Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB. Eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB kommt damit nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter nach dem Austausch des Balkons der Mietwohnung durch eine Terrasse eine Mieterhöhung. Er wertete die Baumaßnahme als Modernisierung. Da die Mieter dies anders sahen, erhob der Vermieter Klage.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Reinbek wies die Klage ab. Er wertete die Ersetzung des Balkons durch eine Terrasse nicht als Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Landgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Mieterhöhung

Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Im Vordergrund der baulichen Maßnahme habe die marktkonforme Umgestaltung der Mietsache gestanden und nicht die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung. Es haben die Anforderungen erfüllt werden sollen, die an ein zeitgemäßes Wohnen gestellt werden. Eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB habe somit nicht vorgelegen. Eine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB komme nicht in Betracht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (zt/WuM 2018, 511/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 08.04.2016
    [Aktenzeichen: 13 C 538/15]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 511
WuM 2018, 511

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26387 Dokument-Nr. 26387

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26387

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?