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Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023
- 10 O 421/20 -
Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs
Anspruch auf Schadensersatz der aufgrund der Verbreitung von Bienenwachs auf das Nachbargrundstück entstandene Schäden
Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Ein junges Paar wohnt auf einem Grundstück im Lübecker Umland und betreibt dort eine Hobby-Imkerei. An einem Frühjahrstag im Garten erhitzen sie
Druckbehälter wohl unsachgemäß geöffnet - keine anderen Ursachen ersichtlich
Das Paar muss für den Schaden aufkommen. Für eine Haftung für Schäden reiche wohl schon, dass sie in einem Wohngebiet überhaupt mit heißem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34342
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