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Landgericht Lübeck, Urteil vom 15.11.2023
- 10 O 171/22 -
Zur Beweislast bei Unfall nach Spurwechsel
Vorliegen eines untypischen Unfallhergangs nicht bewiesen
Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher – und muss den Schaden ersetzen. Es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs.
Ein Mann fährt mit einer Limousine in Lübeck auf der rechten Fahrbahn einer zweispurigen Straße. Das Auto gehört seiner Bekannten. Auf der linken Spur fährt ein Kompaktvan. Der Fahrer des Vans wechselt von der linken auf die rechte Spur – es kommt zum
Die Rechtslage
In § 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder
Einen Fahrstreifen darf also nur wechseln, wer sich zuvor vergewissert hat, dass dieser Fahrstreifen frei ist. Häufig passieren Unfälle im Zusammenhang mit einem
Anscheinsbeweis zu Lasten des Spurwechsler
Das Gericht gab der Eigentümerin der Limousine recht. Der Fahrer des Vans habe einen typischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34329
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