wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Krefeld, Beschluss vom 15.11.2012
12 O 111/12 -

Treffer in der Ergebnisliste bei Google stellen keine Werbung dar

Betreiber einer Internetseite hat auf Suchergebnisse keinen Einfluss

Die Suchergebnisse in der Trefferliste bei Google werden automatisch kreiert. Der Betreiber einer Internetseite hat daher keinen Einfluss auf die Ergebnisliste. Somit stellen die Suchergebnisse keine Werbung dar. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall gehörte es zu den Aufgaben eines Vereins, die Interessen von Personenbeförderungsunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen und zu fördern. Er behauptete bei einer Internetrecherche festgestellt zu haben, dass eine Firma auf der Seite Google mit dem Begriff Taxi geworben habe. Dies sei aber wettbewerbswidrig, da die Firma nicht im Besitz einer Taxigenehmigung war. Sie begehrte daher im Wege einer einstweiligen Verfügung, das Unterlassen einer solchen Werbung.

Anspruch auf Unterlassung bestand nicht

Das Landgericht Krefeld entschied gegen den Verein. Ihm habe kein Unterlassungsanspruch zugestanden, da er habe nicht hinreichend darlegen können, dass die Firma wettbewerbswidrig mit dem Begriff Taxi geworben habe.

Keine Werbung mit dem Begriff wegen fehlenden Einfluss auf Suchergebnis

Zu berücksichtigen sei gewesen, so das Landgericht weiter, dass die Suchmaschine Google automatisch mit unterschiedlichen Begriffen Verknüpfungen erstellt, die einen Nutzer auf bestimmte Internetseiten hinweist. Google kreiert automatisch aus den Suchanfragen anderer Nutzer weitere Suchbegriffe. Der Betreiber der jeweils nachgewiesenen Seite habe daher keinen Einfluss auf die Suchergebnisse. Von einer Werbung habe somit keine Rede sein können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2013, Seite: 406
CR 2013, 406

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16123 Dokument-Nr. 16123

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16123

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung