wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 30.11.2009
20 O 189/08 - Heino-Tournee -

LG Köln: Versicherung muss nicht für Kosten der abgesagten Heino-Tournee aufkommen

Verschwiegene Vorerkrankungen schließen Versicherungsfall aus

Muss ein Sänger oder sonstiger Künstler eine Tournee aus gesundheitlichen Gründen absagen, kann eine Tournee-Ausfallversicherung, die für den Fall einer Absage wegen einer nach Abschluss des Versicherungsvertrages aufgetretenen Erkrankung geschlossen wurde, nur dann in Anspruch genommen werden, wenn zuvor korrekte Angaben über den Gesundheitszustand des Künstlers gemacht wurden. Wird eine Vorerkrankung bei Abgabe der Gesundheitserklärung verschwiegen, kann keine Zahlung aus dem Versicherungsvertrag verlangt werden, weil der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. Dies entschied das Landgericht Köln.

Die Kult Musik GmbH (Klägerin), deren Mitgesellschafter Heino ist, hatte bei der beklagten Gothaer Allgemeine Versicherung AG und weiteren Versicherungen eine Tournee-Ausfallversicherung mit einer Gesamtversicherungssumme von insgesamt 3.625.000,- Euro abgeschlossen, die grundsätzlich auch für den Fall einer Absage wegen einer nach Abschluss des Versicherungsvertrages aufgetretenen Erkrankung des Sängers geleistet werden sollte. Nachdem Heino im September 2007 u.a. an Tinnitus erkrankte und für mehrere Wochen stationär behandelt werden musste, wurde die Tournee abgesagt und die Versicherung auf Zahlung von insgesamt knapp 3,5 Mio. Euro in Anspruch genommen.

Vorerkrankungen wurden bei Gesundheitserklärung nicht angegeben

Die Beklagte verweigerte die Zahlung und berief sich auf fehlende und falsche Angaben in der vor Vertragsschluss im Juli 2007 abgegebenen Gesundheitserklärung, in der insbesondere "Tinnitus" als Vorerkrankung sowie die Einnahme eines bestimmten Medikaments durch Heino nicht angegeben worden seien. Demgegenüber behauptete die Klägerin, die Beschwerden, die zur Absage der Tournee führten, seien erstmals am 10. September 2007 aufgetreten. Falsche Angaben seinen nicht gemacht worden, denn die unklar und missverständlich formulierten Fragen in der Gesundheitserklärung zielten letztlich nur auf die Veranstaltungsfähigkeit des Sängers ab, die im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gegeben gewesen sei.

Versicherungsvertrag wurde wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten

Das Gericht ist nach Durchführung der Beweisaufnahme, in der u.a. Heino und seine Ehefrau sowie (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) seine Hausärztin als Zeugen vernommen worden sind, zu der Überzeugung gelangt, dass Heino bereits seit vielen Jahren an Tinnitus leidet, mithin eine Vorerkrankung bei Abgabe der Gesundheitserklärung verschwiegen worden ist; das Gleiche gelte für die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments. Beides hätte nach dem nicht misszuverstehenden Sinn der entsprechenden Fragen in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen. Danach kann keine Zahlung aus dem Versicherungsvertrag verlangt werden, weil der Versicherungsfall nicht eingetreten ist und der Vertrag zudem seitens der Beklagten wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei kann innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Köln einlegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2009
Quelle: ra-online, LG Köln

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: arglistige Täuschung | Krankheit | Erkrankung | Künstler | Versicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8851 Dokument-Nr. 8851

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8851

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?