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Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.08.2024
- 15 O 399/22 -
Kein Schadenersatz nach Foul beim Fußball
Verschulden trotz objektiven Regelverstoßes nicht gegeben
Bei einem Fußballspiel wird ein Spieler bei einem Foul schwer verletzt. Er will Schadenersatz. Doch das Landgericht Koblenz entscheidet gegen ihn.
Die Parteien nahmen als Feldspieler für unterschiedliche Mannschaften im Jahr 2019 an einem Fußballturnier teil. Während eines Spiels der beiden Mannschaften kam es zu einem
Foul führt zu erheblichen Verletzungen
Der Beklagte sei während des Spiels, ohne die Chance, an den Ball zu kommen, mit gestreckten Bein gegen das Sprunggelenk des Klägers gesprungen. Hierbei habe er es darauf angelegt, den Kläger zu treffen. Der Kläger habe durch das
Der Kläger beantragte daher u.a., den Beklagten zur Zahlung von 10.000 € Schmerzensgeld und zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 214,54 € (Eigenanteile für die Behandlungen) zu verurteilen. Zudem beantragte er die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, alle weiteren aus dem Vorfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Der Beklagte beantragte die Klage abzuweisen. Er behauptete, dass es ihm nicht darum gegangen sei, den Kläger zu verletzen. Es habe sich um einen normalen Zweikampf gehandelt und er habe lediglich unglücklich und unabsichtlich das Bein des Klägers getroffen.
Haftung bei Sportwettkämpfen vom Grad des Regelverstoßes abhängig
Das LG hat die Klage abgewiesen. Es bestehe weder einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB noch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 223 StGB. Die Haftung eines Sportlers aus § 823 BGB setze den Nachweis voraus, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt habe. Ein objektiver
Gewisse Verletzungen nehmen Spieler beim Fußball in Kauf - eine Haftung kommt daher nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit in Betracht
Bei Wettkämpfen mit beachtlichem Gefahrenpotential - wie dem Fußballspiel -, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regeln oder geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schädigung bestehe, sei insofern davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer diejenigen Verletzungen selbst mit schwersten Folgen in Kauf nehme, die auch bei Ausübung nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Sportart nicht zu vermeiden seien. Eine Haftung des Beklagten komme daher nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit oder beim Überschreiten der Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem
Unfairer Regelverstoß nicht nachgewiesen
Das LG hat zum Hergang des Vorfalls Beweis durch die Vernehmung von Zeugen, die bei dem Fußballspiel anwesend waren, sowie durch Anhörung der Parteien erhoben. Hierbei kam es zu unterschiedlichen Darstellungen des Vorfalls. Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ist die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass der erforderliche unfaire
Das Urteil ist rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2024
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
- Fußballspieler muss nach Foulspiel beim Verbandsfußballspiel für die Verletzungen des anderen Spielers Schadenersatz zahlen
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2020
[Aktenzeichen: 7 U 214/19]) - Auch grobes Foul beim Fußball führt nur in Ausnahmen zum Schmerzensgeld
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 14.12.2020
[Aktenzeichen: 5 O 57/19]) - Fußballspieler steht nur bei unfairem Verhalten des Gegners Anspruch auf Schadensersatz für Verletzungen zu
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 10.09.2015
[Aktenzeichen: 3 U 382/15]) - Amateurfußballer muss bei vorsätzlichem Foulspiel selbst für Schadensersatzansprüche des Gegners aufkommen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: 9 U 162/11]) - Fußballspieler haftet für Verletzungen nach rücksichtslosem Foul an Gegenspieler
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.10.2012
[Aktenzeichen: I-6 U 241/11])
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Dokument-Nr. 34447
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