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Landgericht Kiel, Beschluss vom 25.11.1991
1 S 77/91 -

Grundlage für Mietminderung ist Brutto-Warmmiete

Keine Berücksichtigung der Netto-Kaltmiete

Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging unter anderem darum, ob für die Mietminderung die Netto-Kaltmiete oder die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.

Brutto-Warmmiete als Grundlage für Mietminderung

Das Landgericht Kiel entschied, dass der Mietminderung nicht die Netto-Kaltmiete, sondern die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1994, 609/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1994, Seite: 609
WuM 1994, 609

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Dokument-Nr.: 18064 Dokument-Nr. 18064

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