wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2009
6 O 115/07 -

Mangelnde Sorgfaltspflichten des Arztes bei der Behandlung von Kleinkindern stellt groben Behandlungsfehler dar

Kontrolle durch Hausarzt nicht ausreichend

Ein Kleinkind mit einer komplexen Fraktur muss von einem Arzt besonders sorgfältig behandelt werden. Eine unterlassene Überweisung an einen Kinderchirurgen, eine fehlende enge Behandlungskontrolle und daraus resultierende gesundheitliche Probleme führen zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe.

Bei einem Sturz brach sich ein zweijähriges Kind den Arm in der Nähe des Ellenbogens. Bei der ersten Behandlung wurde der Arm eingegipst. Den Eltern wurde nur mitgeteilt, sie sollten den Gips durch den Hausarzt kontrollieren lassen. Als der Gips entfernt wurde, wurde eine Fehlstellung der Knochen festgestellt. Trotz erfolgter Operation wird das Kind immer Probleme beim Strecken und Beugen des rechten Arms haben. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik zahlte 6.000 Euro der geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Eltern klagten auf mehr Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Klinik für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden hafte.

Klinik muss Kosten für weitere Behandlungen übernehmen

Die Richter stellten einen groben Behandlungsfehler fest und gaben den Eltern überwiegend Recht. Mehr Schmerzensgeld gab es nicht, jedoch müsse die Klinik für alle künftigen Schäden aufkommen. Bei einem Kleinkind und einer problematischen Fraktur mit Gelenkbeeinträchtigung hätte der Arzt für eine engmaschige Kontrolle des Bruchs ebenso sorgen müssen wie für eine Überweisung an einen Kinderchirurgen. Bei Kleinkindern müssten Ärzte besonders sorgfältig behandeln.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8665 Dokument-Nr. 8665

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8665

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung