wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2005
10 O 794/05 -

Versandhandel: Keine Versandkostenpauschale bei Widerruf

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Zusendung der Ware (Versandkostenpauschale) nicht in Rechnung gestellt werden dürfen und im Falle der bereits erfolgten Zahlung diese Kosten rückzuerstatten sind.

Im Versandhandel muss ein Verbraucher, wenn er von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht, die Rücksendekosten grundsätzlich nur dann bezahlen, wenn der Kaufpreis unter EUR 40,00 liegt. Hinsichtlich der Versandkosten zum Verbraucher ist umstritten, ob diese vom Verbraucher zu tragen sind.

Das Landgericht Karlsruhe ist der Meinung, dass es gegen §§ 355 ff BGB verstößt, wenn der Verbraucher die Hinsendekosten tragen muss. Die Anspruchsgrundlage für die Rückerstattung der Versandkosten ergibt sich nach Ansicht der 10. Zivilkammer bei richtlinienkonformer Auslegung aus §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber habe zwar die Hinsendekosten - im Gegensatz zu den Rücksendekosten (§ 357 Abs. 2 BGB) - nicht ausdrücklich geregelt. Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Fernabsatzrichtlinie seien aber die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren bei einem Kaufpreis unter EUR 40,00 die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können. Auch eine vom Verbraucher vorab geleisteten Bezahlungen der Versandkosten habe deshalb der Versandhändler im Fall des Widerrufs kostenlos zu erstatten. Andernfalls bestünde auch gerade bei geringwertigen Waren die Gefahr, dass der Verbraucher von der Ausübung seiner Widerrufs- und Rückgaberechte abgehalten wird.

Der Versandhändler könne auch nicht geltend machen, die Versendung sei Teil seiner Leistung gewesen, für welche der Verbraucher Wertersatz nach §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB zu leisten habe oder die Zusendung beruhe auf einem eigenständigen Versandvertrag. Auch dieser Argumentation steht die Fernabsatzrichtlinie entgegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2007
Quelle: ra-online, LG Karlsruhe

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4044 Dokument-Nr. 4044

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?