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Landgericht Hannover, Urteil vom 10.12.2015
- 4 O 159/14 -
Leiche im Auto als Vorschaden: Austausch der gesamten Innenbekleidung eines Fahrzeugs aufgrund Austritts von Fäulnisflüssigkeit begründet Fahrzeugmangel
Käufer steht Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zu
Muss die Innenbekleidung eines Fahrzeugs komplett ausgetauscht werden, weil im Fahrzeug in einem Zeitraum von vier Wochen eine Leiche verweste und deshalb Leichenflüssigkeit ausgetreten ist, so liegt ein Fahrzeugmangel im Sinne von § 434 BGB vor. Der Käufer des Fahrzeugs ist daher berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzufordern. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 kaufte sich ein Mann einen gebrauchten Porsche Cayenne zu einem Kaufpreis von 21.000 EUR. Nachträglich stellte sich anlässlich einer vom Käufer in Auftrag gegebenen
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Inspektionskosten
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten des Käufers. Er habe vom Kaufvertrag zurücktreten können und daher einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie einen Anspruch auf Erstattung der Inspektionskosten gehabt. Denn der Porsche Cayenne sei mangelhaft gewesen. Die Tatsache, dass sich im Fahrzeug über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen eine
Gewährleistungsausschluss aufgrund abgegebener Garantie unbeachtlich
Zwar haben die Parteien einen
Abgabe einer Garantie setzt nicht Wort "Garantie" voraus
Das Landgericht wies schließlich daraufhin, dass die Abgabe einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2016
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22825
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