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Landgericht Hannover, Urteil vom 22.07.2008
- 4 C 513/07 -
Treppe zum Garten: Nicht immer müssen Miteigentümer sichtbaren Baumaßnahmen eines Eigentümers zustimmen
Zustimmung nur bei optischer Beeinträchtigung nötig
Errichtet ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon eine Treppe zum Garten, ist dies nicht in jedem Fall von der Zustimmung der Miteigentümer abhängig. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Der
Zustimmung bei optischen Veränderungen
Die Klage blieb ohne Erfolg. Erst wenn sich eine optische Veränderung objektiv nachteilig auf das Gesamtbild auswirke, müssten die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtanwälte
- Wohneigentumsrecht: Im Gemeinschaftsgarten errichtete Gabionenwand (Steinmauer) stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung der Wohnungseigentümer
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: 2-13 S 82/12]) - Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
(Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
[Aktenzeichen: 55 S 18/19 WEG])
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Dokument-Nr. 8490
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