wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2016
416 HKO 47/16 -

Werbung für "milde" Zigaretten unzulässig

Bezeichnung als "mild" verharmlost vom Rauchen ausgehende Gefahren

Das Landgericht Hamburg hat nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen entschieden, dass Tabakfirmen Zigaretten nicht als "mild" bewerben dürfen - es sei denn, die Aussage bezieht sich ausschließlich auf den Geschmack.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die British American Tobacco GmbH auf großflächigen Plakaten für die Marke Lucky Strike mit den Worten "Mild Thing" und "Take a Walk on the Milde Side" geworben.

LG bejaht irreführenden Charakter der Werbung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete die Aussagen als irreführend. Das Hamburger Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Eine Zigarette als mild zu bezeichnen, verharmlose die vom Rauchen ausgehenden Gefahren. Die Werbung erwecke den Eindruck, das Gesundheitsrisiko könne bei dieser Zigarette eher als bei anderen vernachlässigt werden.

Aussage "mild im Geschmack" zulässig

Die Aussage "Luckies Extra mild im Geschmack" auf anderen Werbeplakaten hielten die Richter dagegen für zulässig. Diese Formulierung mache deutlich, dass "mild" hier nur geschmacks- und nicht gesundheitsbezogen zu verstehen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22822 Dokument-Nr. 22822

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22822

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?