wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.08.2014
327 O 118/14 -

Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit Städtenamen

Bei Werbung mit Städtenamen muss der Rechtsanwalt dort eine Niederlassung haben

Wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite mit Städtenamen wirbt, so muss er dort auch eine Niederlassung haben oder zumindest mit einer dort ansässigen Kanzlei zusammenarbeiten. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine unzulässige Werbung vor. Ein konkurrierender Rechtsanwalt kann dann einen Unter­lassungs­anspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechtsanwältin warb auf ihrer Internetseite mit:

"Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig … Rechtsanwälte vertreten Ihren Fall … Rechtsanwälte vertreten Mandanten, egal mit welchem Wohnsitz bundesweit. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und klagen an jedem Land- oder Oberlandesgericht, ganz egal, ob Sie in Köln, München, Hamburg, Berlin, Chemnitz, Flensburg oder im Ausland wohnen."

Eine konkurrierende Rechtsanwältin sah darin eine unzulässige Werbung und machte daher im November 2013 einen Unterlassungsanspruch geltend. Ihrer Einschätzung nach habe es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten gehandelt, da jeder Anwalt bundesweit Mandanten vertreten kann. Zudem habe eine Irreführung vorgelegen, da bei den potentiellen Mandanten der Eindruck entstehen kann, dass die werbende Rechtsanwältin an den genannten Orten ein Büro unterhält. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Da die werbende Rechtsanwältin sich weigerte dem Unterlassungsbegehren nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.

Anspruch auf Unterlassung wegen wettbewerbswidriger Werbung

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der klägerischen Rechtsanwältin. Ihr habe ein Anspruch auf Unterlassung nach § 8 Abs. 1 UWG zugestanden. Denn es habe eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung vorgelegen. Durch die Angabe der Ortsnamen seien potentielle Mandanten nach §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG irregeführt worden.

Potentielle Mandanten erwarten bei Angabe von Ortsnamen dortigen Sitz des werbenden Anwalts

Potentielle Mandanten erwarten nach Auffassung des Landgerichts bei Angabe von Ortsnamen, dass der werbende Rechtsanwalt dort eine Niederlassung hat oder zumindest mit einem ortsansässigen Anwaltsbüro zusammenarbeitet. Denn die persönliche Betreuung ihrer Angelegenheiten sowie die leichte Erreichbarkeit ihres Anwalts seien Rechtssuchenden regelmäßig wichtig. Die Beklagte habe in den genannten Städten aber keinen Sitz gehabt oder mit dortigen Anwälten zusammengearbeitet. Obwohl es darauf aus Sicht des Gerichts nicht ankam, habe sie somit im Ergebnis mit einer Selbstverständlichkeit geworben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl)
Jahrgang: 2015, Seite: 98
AnwBl 2015, 98
 | Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl)
Jahrgang: 2014, Seite: 320
BerlinerAnwBl 2014, 320

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19049 Dokument-Nr. 19049

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19049

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung