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Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014
- 318 S 111/13 -
Wohnungseigentümergemeinschaft darf generelles Verbot zur Aufstellung von Parabolantennen auf dem Balkon nicht mehrheitlich beschließen
Anspruch auf Beseitigung von Satellitenanlagen bei Vorliegen eines unzumutbaren Nachteils
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt mittels eines Mehrheitsbeschlusses das Aufstellen von Parabolantennen auf dem Balkon zu verbieten. Ein Anspruch auf Beseitigung einer Satellitenanlage kann sich aber im Einzelfall daraus ergeben, dass dies für die anderen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Nachteil verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin verlangte von ihrer Nachbarin die
Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne bestand
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der klagenden Wohnungseigentümerin. Ihr habe ein Anspruch auf
Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer überwog Grundrechte auf Informations- und Religionsfreiheit
Zwar seien in einem solchen Fall grundsätzlich die Grundrechte auf Informations- und
Wohnungseigentümerbeschluss keine Grundlage für Beseitigungsanspruch
Nach Auffassung des Landgerichts habe sich aus dem Beschluss der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2014, 743/rb)
- BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2009
[Aktenzeichen: V ZR 10/09]) - OLG Celle zum Anspruch eines ausländischen Wohnungseigentümers auf Installation einer Satellitenschüssel
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.07.2006
[Aktenzeichen: 4 W 89/06])
Jahrgang: 2014, Seite: 743 ZMR 2014, 743 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2014, Seite: 408 ZWE 2014, 408
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Dokument-Nr. 18898
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