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Landgericht Hagen, Urteil vom 19.12.2007
- 10 S 163/07 -
Vermieter darf wegen nicht geheizter Wohnung Mietvertrag kündigen
Unterlassen des Heizens stellt nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar
Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung mindestens mäßig zu heizen. Versäumt er dies, kann der Vermieter ihm fristgemäß kündigen. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
Ein
Pflicht zum Heizen besteht auch, wenn dies nicht in Hausordnung festgelegt ist
Das Landgericht Hagen schloss sich der erstinstanzlichen Entscheidung an und erklärte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
Jahrgang: 2008, Seite: 972 ZMR 2008, 972
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Dokument-Nr. 8672
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