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Landgericht Freiburg, Urteil vom 23.04.2013
- 9 S 154/12 -
Schlüsselverlust: Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Mieters für Austausch der Schließanlage unzulässig
Fiktive Schadensberechnung aufgrund Kostenvoranschlags unzulässig
Verliert der Mieter einen Schlüssel, ist die Klage des Vermieters auf Feststellung der Ersatzpflicht des Mieters für den Austausch der Schließanlage unzulässig. Zudem ist eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verlust des Schlüssels zu Gewerberäumen. Die Vermieterin klagte daraufhin auf Feststellung der Ersatzpflicht der Mieterin für den
Feststellungsklage war unzulässig
Das Landgericht Freiburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Vermieterin zurück. Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer
Fiktive Schadensberechnung aufgrund Kostenvoranschlags unzulässig
Dazu sei nach Ansicht des Landgerichts gekommen, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2013
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Emmendingen, Urteil vom 27.11.2012
[Aktenzeichen: 7 C 234/12]
- Schadenersatz wegen verlorenem Schlüssel nur bei Einbau einer neuen Schließanlage
(Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.12.1998
[Aktenzeichen: 1 S 146/97]) - Keine abstrakten Kosten bei Schlüsselverlust aufgrund Kostenvoranschlags / Schadenersatz wegen Dübellöcher
(Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
[Aktenzeichen: 3 C 199/04])
Jahrgang: 2013, Seite: 371 IMR 2013, 371
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Dokument-Nr. 16745
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