wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Freiburg, Urteil vom 23.04.2013
9 S 154/12 -

Schlüsselverlust: Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Mieters für Austausch der Schließanlage unzulässig

Fiktive Schadensberechnung aufgrund Kostenvoranschlags unzulässig

Verliert der Mieter einen Schlüssel, ist die Klage des Vermieters auf Feststellung der Ersatzpflicht des Mieters für den Austausch der Schließanlage unzulässig. Zudem ist eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verlust des Schlüssels zu Gewerberäumen. Die Vermieterin klagte daraufhin auf Feststellung der Ersatzpflicht der Mieterin für den Austausch der Sicherheitsschließanlage in Höhe der Kosten eines Kostenvoranschlags. Zu einem Austausch der Schließanlage kam es jedoch nicht. Das Amtsgericht Emmendingen wies die Klage als unzulässig ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Feststellungsklage war unzulässig

Das Landgericht Freiburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Vermieterin zurück. Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage (§ 256 Abs. ZPO) seien nicht gegeben gewesen. Der Vermieterin sei ein Austausch der Schlösser und eine anschließende Klage auf Leistung möglich und zumutbar gewesen. Allein die Tatsache, dass die Vermieterin in Ungewissheit über einen möglichen Abzug Neu für Alt in Vorleistung gehen muss, habe für eine Unzumutbarkeit einer Leistungsklage nicht ausgereicht.

Fiktive Schadensberechnung aufgrund Kostenvoranschlags unzulässig

Dazu sei nach Ansicht des Landgerichts gekommen, dass eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags unzulässig sei. Allein das mit dem Verlust eines Schlüssels einhergehende Hinnehmen einer höheren Einbruchsgefahr führe nicht zu einem kommerzialisierbaren Schaden. Vielmehr dürfe der Vermieter nur den konkret entstandenen Schaden, der ihm durch den tatsächlichen Austausch der Schlösser entstanden ist, ersetzt verlangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2013
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Emmendingen, Urteil vom 27.11.2012
    [Aktenzeichen: 7 C 234/12]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 371
IMR 2013, 371

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16745 Dokument-Nr. 16745

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16745

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung