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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2017
- 2-24 O 30/15 -
Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund witterungsbedingter Änderung der Kreuzfahrtroute
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung gegen Reiseveranstalter
Wird die Route auf einer Kreuzfahrt geändert und stellt die ursprüngliche Route einen wesentlichen Teil der Reise dar, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d Abs. 1 BGB. Zudem besteht gegen den Reiseveranstalter kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar für den September 2014 eine
Änderung der Reiseroute stellt Reisemangel dar
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zum Teil zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe ein Anspruch auf
Reisepreisminderung in Höhe von 1/3 des anteiligen Tagesreisepreises
Da die Kläger die Tage auch ohne die
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
Ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2018, 87/rb)
- Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund Nichtanlaufens eines Hafens
(Amtsgericht Rostock, Urteil vom 27.03.2015
[Aktenzeichen: 47 C 415/14]) - Piratengefahr: AG München zu Reisepreisminderungen nach Routenänderung bei Kreuzfahrten
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2010
[Aktenzeichen: 281 C 31292/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 87 RRa 2018, 87
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Dokument-Nr. 25888
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