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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2024
- 2-13 S 53/23 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei unzulässiger baulicher Veränderung Rechtsanwalt mit Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragen
Keine Notwendigkeit des vorherigen Einholens eines Gutachtens über Erfolgsaussichten
Liegt eine unzulässige bauliche Veränderung vor, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragen. Das Einholen eines Gutachtens über die Erfolgsaussichten ist nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohneigentumsanlage in Hessen hatte eine Wohnungseigentümerin in unzulässiger Weise eine Klimaanlage installiert. Auf einer Eigentümerversammlung in Hessen beschloss daher die Mehrheit der Wohnungseigentümer, einen
Beschluss über Beauftragung des Rechtsanwalts entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Beschluss über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2024, 655/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 25.05.2023
[Aktenzeichen: 304 C 8/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 655 GE 2024, 655
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Dokument-Nr. 34325
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