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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.02.2020
- 2-04 O 289/19 -
Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz
Land Hessen muss nach Amtspflichtverletzungen von Polizisten Schmerzensgeld von 7.000 Euro zahlen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Land Hessen einem Anhänger von Eintracht Frankfurt Schadensersatz und Schmerzensgeld schuldet. Polizeibeamte hatten ihn bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen. Der Fan erlitt einen Lendenwirbelbruch.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 21. Februar 2019 fand ein Spiel von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena in Frankfurt statt. Fußballfans hatten zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere Meter langes Transparent mit unangemessener Aufschrift ausgelegt. Einige Polizeibeamte begaben sich dorthin, um das Banner zu beschlagnahmen. Ein
LG bejaht Amtspflichtverletzung seitens der Polizeibeamten
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte auf Grundlage einer Zeugenaussage, Polizeiberichten und Videoaufnahmen fest, dass die beiden Polizeibeamten, die den Kläger über die Bande stießen, ihre Amtspflichten verletzt haben. Von dem Kläger sei ab dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr ausgegangen, als er nach dem Stoß des ersten Beamten an der Bande stand. Weder habe der Kläger gedroht erneut den Abtransport des Banners zu behindern, noch Polizeibeamte anzugreifen, so das Gericht. Das hätten die beiden weiteren Polizeibeamten aus ihrer Perspektive auch erkennen können, zumal der erste Beamte dem Kläger bereits den Rücken gekehrt und weitergegangen sei und der Kläger ohne weitere Regungen an der Bande stehen geblieben sei. Ob die Polizeibeamten, die den Kläger sodann über die Bande stießen, subjektiv davon ausgingen, von ihm drohe weitere Gefahr, sei nicht entscheidend. Maßgeblich sei vielmehr, wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte, so das Gericht.
Kläger hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 7.000 Euro
Dem Kläger stehe ein
Mit dem zivilrechtlichen Urteil wurde keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Polizeibeamten sich nach dem Strafrecht wegen einer Körperverletzung zu verantworten haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2017
[Aktenzeichen: III ZR 71/17]) - Amtshaftung: Land muss nach fehlerhaftem SEK-Einsatz Schmerzensgeld an Opfer zahlen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 53/08])
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Dokument-Nr. 28475
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