wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Duisburg, Urteil vom 18.05.2010
13 S 58/10 -

LG Duisburg: Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren

Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken

Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Entsteht durch ein undichtes Rohr ein Wasserschaden, hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies entschied das Landgericht Duisburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall kam es in der Wohnung eines Mieters unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrags zu einem massiven Wasserschaden durch ein undichtes Rohr. Die Wohnung war unbewohnbar, der Mieter musste für die Zeit der Instandsetzung zu Bekannten ziehen. Vom Vermieter verlangte er die Erstattung der zusätzlich angefallenen Fahrtkosten.

Auch besonders umsichtiger oder vorsichtiger Mensch lässt keine Überprüfungen des Rohrleitungssystems ohne Grund vornehmen

Die Richter des Landgerichts Duisburg wiesen diese Forderung zurück. Anspruch auf Schadensersatz hätte der Mieter nur dann, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten habe. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Seit Jahren habe es keine Schäden an den Wasserrohrleitungen des Gebäudes gegeben. Ohne besondere Veranlassung werde auch ein umsichtiger, vorsichtiger Mensch keine Überprüfungen des Rohrleitungssystems vornehmen.

Wasserrohre müssen nicht ohne besonderen Anlass regelmäßig einer Generalinspektion unterzogen werden

Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Wasserrohre ohne besonderen Anlass regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Der Wasserschaden zähle damit zu den allgemeinen Lebensrisiken.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10196 Dokument-Nr. 10196

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10196

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung