wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(81)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2019
8 O 398/18 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Kreditkarten­betreiber bei Teilnehme an illegalem Online-Glücksspiel

Kreditkarten­unternehmen ist nicht zum Abgleich der genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer verpflichtet

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für den Kreditkarten­betreiber keine Prüfpflicht im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Online-Glücksspielen besteht. Schadens­ersatzansprüche bleiben in diesem Fall aus.

Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen. Der Kläger war in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum Inhaber einer von der Beklagten ausgestellten Kreditkarte. In der Zeit vom 13. Juni 2015 bis 17. September 2016 nahm der Kläger über Casino-Internetseiten an Glücksspielen teil. Dabei benutzte er zur Aufladung seines Guthabens bei dem jeweiligen Anbieter die von der Beklagten ausgegebene Kreditkarte, wofür diese sein Konto entsprechend belastete. Er begehrte nunmehr die Rückzahlung von knapp 7.000 Euro, da die Beklagte bei Einsatz der Kreditkarte gewusst habe, dass die Zahlungen für illegales Glücksspiel eingesetzt wurden. Zumindest sei es für sie erkennbar gewesen. Demgegenüber sei ihm selbst nicht bewusst gewesen, an illegalem Glücksspiel teilzunehmen. Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen. Der Kläger war in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum Inhaber einer von der Beklagten ausgestellten Kreditkarte. In der Zeit vom 13. Juni 2015 bis 17. September 2016 nahm der Kläger über Casino-Internetseiten an Glücksspielen teil. Dabei benutzte er zur Aufladung seines Guthabens bei dem jeweiligen Anbieter die von der Beklagten ausgegebene Kreditkarte, wofür diese sein Konto entsprechend belastete. Er begehrte nunmehr die Rückzahlung von knapp 7.000 Euro, da die Beklagte bei Einsatz der Kreditkarte gewusst habe, dass die Zahlungen für illegales Glücksspiel eingesetzt wurden. Zumindest sei es für sie erkennbar gewesen. Demgegenüber sei ihm selbst nicht bewusst gewesen, an illegalem Glücksspiel teilzunehmen.

Prüfaufwand würde über normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinausgehen

Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Das Gericht führt aus, dass, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet gewesen, die genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen. Ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und oblag dem Kreditkartenunternehmen gerade nicht. Dieses habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können und habe nicht mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß rechnen müssen. Überdies erscheine eine Überprüfung auch kaum möglich, da zunächst nicht erkennbar ist, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen hat und welche Spiele er tatsächlich gespielt hat. Im Ausland ist nämlich eine Vielzahl von Glücksspielangeboten legal. Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Das Gericht führt aus, dass, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet gewesen, die genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen. Ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und oblag dem Kreditkartenunternehmen gerade nicht. Dieses habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können und habe nicht mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß rechnen müssen. Überdies erscheine eine Überprüfung auch kaum möglich, da zunächst nicht erkennbar ist, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen hat und welche Spiele er tatsächlich gespielt hat. Im Ausland ist nämlich eine Vielzahl von Glücksspielangeboten legal. Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Forderungen | Glücksspiel | Kreditkarte | Onlinespiel | Rückzahlung | Schadensersatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28249 Dokument-Nr. 28249

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28249

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  81 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung