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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014
- 23 S 111/13 U -
Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers für ein über das Internet bestelltes farblich individuell zusammengestelltes Sofa
Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Kann ein Verbraucher bei einem über das Internet bestellbaren Sofa zwischen 289 Farbkombinationen wählen, so ist das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Denn der Fernabsatzvertrag hat in diesem Fall die Lieferung einer Ware zum Inhalt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher widerrief den
Amtsgericht bejahte Widerrufsrecht
Das Amtsgericht Düsseldorf gab der Klage des Verbrauchers statt. Ihm habe ein
Landgericht verneint Widerrufsrecht für ein über das Internet bestelltes farblich individuell zusammengestelltes Sofa
Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Verbraucher habe kein
Anfertigung des Sofas nach Kundenspezifikation für Verbraucher erkennbar
Nach Ansicht des Landgerichts sei es für den Verbraucher erkennbar gewesen, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2016
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2013
[Aktenzeichen: 47 C 13202/12]
- BGH: Verbraucher kann Kauf von Heizöl über das Internet innerhalb von 14 Tagen widerrufen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 249/14]) - Bestehendes Widerrufsrecht bei kundenspezifischer Herstellung eines Laptops
(Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 25.08.2010
[Aktenzeichen: 6 C 369/09])
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Dokument-Nr. 22425
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