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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2017
- 10 O 308/15 -
Kein Anspruch auf Rückzahlung von fast 5,5 Millionen Euro
Insolvenzverwalter scheitert mit Klage gegen Ordensgemeinschaft der Armen Brüder
Der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA hat gegen die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des heiligen Franziskus Sozialwerke e.V. keinen Anspruch auf Rückzahlung von 5.487.458,90 €. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Ordensgemeinschaft, ein vorwiegend für Wohnungslose tätiger gemeinnütziger Verein mit Sitz in Düsseldorf, im Jahr 2013 als Vermögensanlage drei Darlehen über eine Gesamtsumme von 5.465.000,-- € an die Muttergesellschaft des Finanzdienstleisters Infinius gewährt. Bei den Darlehen handelte es sich um sog. Nachrangdarlehen. Die Muttergesellschaft von Infinius, die Future Business KGaA, hatte der Ordensgemeinschaft die drei Darlehen in Höhe von fast 5,5 Mio Euro binnen Monatsfrist im September und Oktober 2013 wieder zurückgezahlt. Mitte November 2013 stellte ein anderer Gläubiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Future Business KGaA.
Future Business KGaA zum Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung überschuldet
Im Jahr 2015 klagte der
Vereinbarung: Nachrangige Rückzahlung erst im Insolvenzverfahren
Das Gericht hat entschieden, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2017
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ ra-online
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Dokument-Nr. 24032
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