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Landgericht Dortmund, Urteil vom 14.10.2011
- 25 O 6/11 -
Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen eines abhanden gekommenen Bildes
Laut Kunstsachverständigem ist das Bild ein wertloser Faksimiledruck
Das Landgericht Dortmund musste über eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 32 Millionen Euro wegen eines abhanden gekommenen Bildes entscheiden.
Im Jahre 2004 wurde das
Trotz Verwahrung im Panzerschrank Bild abhanden gekommen
Das beschlagnahmte
Echtheit des Bildes vom Land Nordrhein-Westfalen angezweifelt
Der Hauptstreitpunkt der Parteien in dem Rechtsstreit war die
Trotz Pflichtverletzung des Staatsanwaltschaft kein Schadensersatz für Kläger
Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hat die Kammer deutlich gemacht, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2011
Quelle: Landgericht Dortmund/ ra-online
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Dokument-Nr. 12409
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