Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 07.03.2007
- 4 O 529/06 -
Kautionsanspruch verjährt nach drei Jahren
Keine Hemmung der Verjährung durch einfaches Schreiben
Vermieter, die Anspruch auf eine Mietsicherheit (Mietkaution) haben, müssen diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Vermieter und Mieter im Mietvertrag eine Mietkaution in Höhe von 13.050,- EUR vereinbart. Sie sollte fällig werden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten in Besitz genommen hatte (hier im September 2002). Mit einem Schreiben vom 27.10.2004 mahnte der Vermieter die Kaution beim Mieter an. Der Mieter bestritt, jemals dieses Schreiben erhalten zu haben. Der Vermieter erhob am 27.12.2006 Klage, mit der er die Zahlung gerichtlich durchsetzen wollte. Das Landgericht Darmstadt wies diese Klage ab.
Kautionsanspruch nach drei Jahren verjährt
Die Richter führten aus, dass der Kautionsanspruch verjährt sei. Die
Das Gericht legte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB zugrunde und errechnete, dass die
Verjährung durch Schreiben vom 27.10.2004 nicht gehemmt
Dem Vermieter half auch sein Schreiben vom 27.10.2004 nicht weiter. Abgesehen davon, dass der Mieter den Zugang dieses Schreibens bestritten hatte und der Vermieter den Zugang des Schreibens insoweit hätte beweisen müssen, wäre das Schreiben nicht geeignet gewesen, die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5544
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5544
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.