wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 10.08.2001
33 S 90/01 -

Satellitenschüssel trotz Kabelanschluss

Zur Zulässigkeit des Anbringens einer Satellitenschüssel durch einen Mieter mit fremder Muttersprache trotz Kabelanschluss für die Wohnung

Ausländische Mieter dürfen eine eigene Satellitenschüssel anschaffen, wenn sie über Kabel nur einen Sender ihrer Heimatsprache empfangen können. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.

Ein Fernsehprogramm in der Muttersprache wird der durch das Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit des Mieters nicht gerecht. Folge: trotz Kabelanschluss darf der Mieter dann eine „Satellitenschüssel“ aufbauen, wenn er nur mit ihr mehr als einen „Heimatsender“ empfangen kann.

Für diesen Fall überwiege die Informationsfreiheit des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters, befanden Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg. Und wiesen die Klage des Vermieters auf Beseitigung des Parabolspiegels ab.

Sachverhalt

Über das Breitbandnetz konnte ein Mieterpaar mit polnischer Muttersprache lediglich einen polnischen Fernsehsender empfangen. Deswegen montierten sie an die Außenfassade des Mietshauses eine „Satellitenschüssel“ – mit der ihnen nun fünf polnische Sender zur Verfügung standen. Der Vermieter meinte jedoch, das äußere Erscheinungsbild seines Anwesens sei beeinträchtigt, und verlangte Demontage. Dem Informationsbedürfnis seiner Mieter sei mit einem polnischen Fernsehsender ausreichend Rechnung getragen. Als die „Schüssel“ blieb, klagte er auf Entfernung.

Gerichtsentscheidung

Ohne Erfolg. Das Amtsgericht Kronach führte aus, im zu entscheidenden Fall überwiege das Informationsinteresse der Mieter das Recht des Vermieters an der äußeren Gestaltung des Mietobjektes. Das Informationsinteresse sei durch das Grundgesetz geschützt. Es beinhalte das Recht, sich in seiner Muttersprache aus verschiedenen unabhängigen Quellen zu informieren – wie schon das Bundesverfassungsgericht entschieden habe. Nur so könne man sich eine Meinung zu einer Angelegenheit bilden. Deshalb seien mindestens zwei Heimatprogramme nötig – und damit eine Parabolantenne. Dahinter müsse das Eigentumsrecht des Vermieters zurück treten. Letztgenannter wollte das nicht akzeptieren: er legte Berufung zum Landgericht Coburg ein. Doch die Landrichter sahen den Fall exakt so wie das Amtsgericht. Man folge den zutreffenden Gründen des Ersturteils, führten sie aus - und wiesen die Berufung zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 21.08.2001

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kronach, Entscheidung
    [Aktenzeichen: 1 C 665/00]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 216 Dokument-Nr. 216

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil216

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?