wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Beschluss vom 22.02.2006
32 S 137/05 und 32 S 137/05 (a) -

Zur Einstandspflicht der Kaskoversicherung, wenn ein versichertes Fahrzeug beim Ausweichen eines Wildtieres beschädigt wird

Reh im Glück

Gut für den Rehbock, schlecht für den Autobesitzer: Zum Schaden des Fahrzeugs wird der Zusammenstoß zwischen Tier und Maschine verhindert. Wer dann eine schnelle Regulierung der Schäden durch den Kaskoversicherer erwartet, könnte den nächsten Schock erleben. Denn ohne Nachweis, dass der Wagen gerade durch das Ausweichen vor dem Tier beschädigt wurde, zahlt die Versicherung nichts. Saß man in einer solchen Situation alleine im Auto, ist der Beweis schwierig, aber nicht unmöglich.

In einem aktuellen Fall glaubten Amts- und Landgericht Coburg einem Automobilisten, dass er einem Wildtier ausgewichen und hierdurch sein Fahrzeug zu Schaden gekommen war. Die Richter verurteilten daher den Kaskoversicherer des Boliden zum Ersatz des Schadens von knapp 3.000 €.

Etwas Vergleichbares hatte der Versicherungsnehmer bis dahin noch nicht erlebt. Er fuhr mit seinem Volvo auf einer Landstraße, entspannt am Steuer sitzend. Wie aus dem Nichts tauchte plötzlich von links eine Ricke auf und überquerte ein paar Meter vor seinem Auto die Fahrbahn. Der Versicherte riss reflexartig das Steuer nach rechts. Zwar erwischte er in Folge seiner Reaktion nicht das Reh, aber einen Leitpfosten und eine Warnbake. Trotz der aus seiner Sicht heroischen Tat weigerte sich die Kaskoversicherung, die Reparaturkosten zu übernehmen. Sie zweifelte nämlich die Unfallversion des Autopiloten an. Und diese könne er mangels Zeugen auch nicht nachweisen, so die Versicherung.

Doch sie irrte. Die Richter des Amts- und Landgerichts Coburg bejahten die Zahlungspflicht des beklagten Versicherers. Auch in Wildschadensfällen genieße der Versicherte Kaskoschutz. Die Beschädigung seines Fahrzeugs müsse freilich auf ein Ausweichmanöver zurückzuführen sein, das er vornahm, um eine Kollision mit dem Wild zu verhindern (sog. Rettungskostenersatz). Dies habe der Kläger bewiesen. Er habe bereits bei der Unfallaufnahme durch die Polizei das zum Schaden führende Ausweichen damit erklärt, einem unvermittelt aufgetauchtem Rehkitz ausgewichen zu sein. Seine Angaben seien glaubhaft gewesen, habe er doch den Unfallhergang detailliert und plausibel geschildert. Anhaltspunkte für eine Falschaussage des Autofahrers hätten sich nicht ergeben, zumal sich der Unfall an einer für einen häufigen Wildwechsel bekannten Örtlichkeit zutrug.

Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 23.11.2005, Az: 12 C 706/05

Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 3.2.2006 und 22.2.2006

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 03.03.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2043 Dokument-Nr. 2043

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2043

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung