wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Entscheidung vom 23.03.2004
23 O 289/02 -

Wenn der Nachbar zuschlägt

Zu den Folgen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Nachbarn

Können Nachbarn nicht mehr miteinander, ist oft die Lebensfreude dahin. Manchmal sogar die Gesundheit, wenn die Situation eskaliert und ein Anwohner zuschlägt. Die Folgen: Die weitere Zerrüttung des Nachbarschaftsverhältnisses, aber auch die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Zumindest Letzteres erfuhr vor kurzem ein gewalttätiger Nachbar durch das Landgericht Coburg. Es verurteilte ihn, an sein nachbarschaftliches Opfer rund 3.700 € Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Zudem muss der Peiniger für mögliche zukünftig entstehende Schäden aufkommen.

Sachverhalt

Was war geschehen? Wieder einmal vermutete der spätere Kläger Schikanen von seinem Nachbarn. Er hantierte nämlich mit einem Spaten im Bereich der gemeinsamen Gartenmauer herum. Als der Kläger ihn zur Rede stellte, kam es zur Katastrophe: Denn diesmal blieb es nicht nur bei verbalen Attacken. Unvermittelt schlug der Nachbar mit seinem Grabscheit zu. Er traf den Kläger an der linken Leiste und am linken Hoden. Doch von Reue keine Spur: Die klägerischen Geldforderungen lehnte der Nachbar brüsk ab, habe doch der Andere angefangen zu schlagen und zu treten. Hierdurch habe sich der Kläger auch selbst am Spaten verletzt.

Gerichtsentscheidung

Dieser Version konnte sich das Landgericht Coburg nach durchgeführter Beweisaufnahme nicht anschließen. Nach der Anhörung von Zeugen und eines Sachverständigen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der beklagte Nachbar grundlos den Kläger angegriffen hatte. Seine erlittenen Verletzungen, an denen der Kläger heute noch leide, seien das Ergebnis eines heftigen Schlags. Daher sei es auszuschließen, dass er sich selbst am Spaten gestoßen habe. Der Beklagte müsse daher für die Folgen der dem Kläger zugefügten Leiden finanziell aufkommen.

Fazit

Wohl nicht ganz zu Unrecht sagt man in Spanien, man solle sich keinen Hof kaufen, sondern gute Nachbarn!

Hinweis zu den Intanzen: Urteile des Landgerichts Coburg vom 09.10.2002 und vom 23.03.2004, Az. 23 O 289/02; Urteil des Oberlandesgericht Bamberg vom 07.05.2003, Az: 6 U 51/02, und Beschlüsse vom 08.06.2004 und 12.07.2004, Az. 6 U 18/04; rechtskräftig

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 27.08.2004

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hoden | Leiste | Nachbar | Schmerzensgeld (ja)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 211 Dokument-Nr. 211

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung