wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 14. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 28.09.2005
21 O 795/02 -

Zu den Verkehrssicherungspflichten in Schulgebäuden

Auch als Erwachsener kann man in der Schule immer wieder für das Leben lernen. Und sei es die Erfahrung, dass nicht für jeden eigenen Fehltritt ein Dritter verantwortlich ist. Der Träger einer Lehranstalt kann beispielsweise für einen Sturz auf dem Schulgelände nur ausnahmsweise zur Rechenschaft gezogen werden. Nämlich dann, wenn er Verkehrssicherungspflichten verletzt.

Hiervon war das Landgericht Coburg in einem jetzt entschiedenen Fall nicht überzeugt. Das Gericht wies daher die Klage eines in einem Schulhaus gestürzten und hierbei verletzten Warenlieferanten ab. Er hatte von dem Schulträger Schmerzensgeld von rund 3.000 € gefordert. Nach Auffassung der Richter war der Gestürzte für das Malheur selbst verantwortlich.

Für den späteren Kläger war es sozusagen wieder der erste Schultag. Diesmal kam er aber nicht als Abc-Schütze, sondern als Lieferant von Pausenverpflegung. Als er mehrere volle Kartons in den Keller der Schule trug, geschah das Unglück: Am unteren Ende der PVC-beschichteten Kellertreppe kam er zu Fall und brach sich das rechte Sprunggelenk und das Wadenbein. Der Kläger gab dem Schulbetreiber die Schuld, sei dieser doch seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen. Er sei nämlich ausgerutscht, weil die Treppenstufen viel zu glatt gewesen seien und ein Handlauf gefehlt habe. Der Schulträger meinte dagegen, der Lieferant sei alleine für seinen Sturz verantwortlich.

Nachdem die Richter des Landgerichts Coburg die Unfallstelle besichtigt und Zeugen vernommen hatten, gaben sie dem beklagten Schulbetreiber Recht. Zwar müsse er dafür sorgen, dass im Schulgebäude der Publikumsverkehr ohne Gesundheitsgefahr ablaufen könne. Doch gegen diese Pflicht habe der Beklagte nicht verstoßen. Der Kläger habe sich bei seinem "Treppenlauf" selbst die Sicht versperrt. Er sei mit drei übereinander gestapelten Kartons, die ihm bis an die Nasenspitze gereicht hätten, die Treppe hinuntergestiegen. Ursache für den Sturz sei weder ein rutschiger Boden, noch der fehlende Handlauf gewesen. Der Lieferant sei schlichtweg bei der letzten unteren Treppenstufe ins Leere getreten. Er habe nämlich irrtümlicherweise geglaubt, bereits auf dem Kellerboden aufgetreten zu sein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 10.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2063 Dokument-Nr. 2063

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH