Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 09.04.2010
- 14 O 822/09 -
LG Coburg: Kein Schadensersatzanspruch bei beschädigtem Pkw durch einen auf die Fahrbahn geschleuderten Kanaldeckel
Straßenbaubehörde kann keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden
Wenn ein Kanaldeckel aus seiner Auflage gehobenen und auf die Straße geschleudert wird und dabei ein Auto beschädigt, hat der Fahrzeughalter dann keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Straßenbaubehörde, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Kanaldeckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und die Straßenbaubehörde dies hätte erkennen können. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde das Fahrzeug der Klägerin von Teilen eines aus seiner Auflage gehobenen und auf die Fahrbahn geschleuderten Kanaldeckels getroffen und beschädigt. Die Klägerin behauptete, der von einem vor ihr fahrenden LKW hoch geschleuderte
Klägerin zeigt keine Reaktion auf Angebote der Straßenbaubehörde
Die Straßenbaubehörde trug vor, dass 3 Tage vor dem Unfall ein motorisierter Straßenwärter den Streckenabschnitt kontrolliert habe. Es seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Der
Manipulationen des Deckels als Unfallursache für möglich
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es keine
Keine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrungspflicht eines Beweisgegenstandes
Auch sah das Gericht keine Pflicht der Beklagten, die Reste des Kanaldeckels über 3 Jahre nach dem Unfall noch aufzubewahren. Die Straßenbaubehörden hatten der Klägerin 6 Monate nach dem Unfall die in Augenscheinnahme der Reste des Kanaldeckels angeboten. Daraufhin war keine Reaktion erfolgt. Nach Auffassung des Gerichts besteht eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrungspflicht eines Beweisgegenstandes nicht. Deswegen war das Gericht der Ansicht, dass die Klägerin ihre Behauptung, die Beklagte sei verpflichtet gewesen die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9812
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9812
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.