wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 09.09.2005
13 O 834/04 -

Welche Mängel an einem Neuwagen berechtigen den Käufer zum Rücktritt?

Der Traum vom neuen Auto kann manchmal zum Albtraum werden. Nämlich dann, wenn des Deutschen liebstes Kind statt mit Ausstattung und Leistung mit Macken "glänzt". Aber auch wenn viel Zeit in der Werkstatt verbracht wird: Nicht jede Beanstandung rechtfertigt es, gleich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Fehler am Fahrzeug müssen dann schon erheblich sein.

Gerade dies war in aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgerichts Bamberg nicht der Fall. Die Richter wiesen daher die Klage einer entnervten Sportwagenbesitzerin auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages ab. Sie hatte vom Autohaus die Rückzahlung des Kaufpreises von über 40.000 € gegen Rückgabe des Boliden verlangt.

Über sechs Monate musste die Klägerin auf die Lieferung ihres nagelneuen BMW 330 i touring warten. Und dann das: Sobald sie mit ihrem Handy die im Sportwagen eingebaute Freisprechanlage nutzte, entlud sich die Autobatterie. Mehrere Werkstattaufenthalte beim Pkw-Händler verliefen ergebnislos: Fehler am Fahrzeug wurden nicht gefunden. Was nützt der schönste Flitzer, wenn er keine Energie hat, fragte sich die enttäuschte Autohalterin. Sie trat vom Vertrag zurück und forderte vom Autohaus die Rückzahlung des Kaufpreises. Doch der Firmeninhaber lehnte das Ansinnen ab: Ursache der leeren Batterie sei die fehlende Abstimmung zwischen Handy- und Pkw-Software.

Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg gaben dem beklagten Kfz-Händler nach Anhörung eines Sachverständigen Recht. Die Entladung der Autobatterie beruhe tatsächlich darauf, dass die Programme von Handy und Boliden nicht optimal zueinander passten. Doch Abhilfe sei ohne weiteres möglich. Das Funktelefon, das die Klägerin nicht vom Autohändler erworben habe, könne nachgerüstet werden - und zwar für 80 €! Angesichts eines derartigen Reparaturaufwandes von ca. 0,2 % des Fahrzeugpreises könne nicht von einem erheblichen Mangel gesprochen werden. Aber nur ein solcher berechtige zum Vertragsrücktritt.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 09.09.2005,Az: 13 O 834/04

Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23.11.2005, 18.01.2006 und vom 20.02.2006, Az: 6 U 61/05

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 17.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mangel | Mängel | Defekt | Rücktritt vom Vertrag | Rücktrittsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2168 Dokument-Nr. 2168

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2168

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung