wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 26.07.2006
12 O 321/06 -

Zur Rückabwicklung eines über ein Kreditinstitut finanzierten Pkw-Kaufs

Eine Angelegenheit zwischen Bank und Autohaus

Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen die Klage eines Autohändlers gegen den Käufer eines Gebrauchtwagens und dessen Widerklage (weitgehend) ab. Nach der mängelbedingten Rückabwicklung des Kaufs und Rückgabe des Pkw hatte der Händler zusätzlich vom Ex-Kunden die Herausgabe des Kfz-Briefes verlangt. Dieser befand sich aber zur Sicherheit beim Geldinstitut, das den Boliden auf Vermittlung der Autofirma durch einen Kredit finanziert hatte. Andererseits hatte der Erwerber vom Verkäufer - neben ihm zugesprochenen 1.000 € als Schadensersatz - Zahlung der restlichen Kreditraten von ca. 5.700 € an das Bankhaus begehrt. Die Gerichte meinten freilich, der Veräußerer müsse sich insoweit unmittelbar mit der Kreditanstalt auseinandersetzen.

Dem späteren Beklagten gefiel der Opel Sintra 2.2 recht gut. Den Kaufpreis von 9.700 € konnte er sich aber nicht leisten. Da traf es sich gut, dass der Autosalon ihm bei einer Privatbank einen Ratenkredit verschaffen konnte. Der Kunde zahlte 1.000 € an, den Rest übernahm das Geldinstitut. Viel Freude hatte der Käufer mit dem Fahrzeug nicht. Nach kurzer Zeit zeigten sich nämlich diverse Mängel; Reparaturversuche scheiterten. Autohändler und Kunde kamen überein, den Kauf rückgängig zu machen. Der Verkäufer erhielt den Pkw zurück, der Käufer von diesem seine Anzahlung und die bis dahin an die Bank geleisteten Darlehensraten. Indes verlangte das Autohaus auch die Herausgabe des Kfz-Briefes. Das war dem Erwerber aber unmöglich, befand sich das Papier doch zur Absicherung des Kredits im Besitz des Geldhauses. Der verflossene Kunde seinerseits forderte den Händler auf, ihm seine im Rahmen der gescheiterten Reparaturversuche entstandenen Aufwendungen von ca. 1.000 € zu ersetzen. Darüber hinaus sollte der Verkäufer die noch offenen Darlehensraten zuzüglich Zinsen (insgesamt rund 5.700 €) an das Kreditinstitut zahlen.

Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg sprachen dem beklagten Ex-Käufer nur Aufwendungsersatz von 1.000 € zu. Im Übrigen wiesen sie Klage und Widerklage ab. Kauf- und Darlehensvertrag bildeten eine wirtschaftliche Einheit (sog. verbundene Verträge). Bei der Rückabwicklung derartiger Geschäfte könne der Verbraucher vom Verkäufer lediglich die bereits gezahlten Raten für den Kredit sowie eine gegebenenfalls aus eigenen Mitteln geleistete Anzahlung rückerstattet bekommen. Der Unternehmer wiederum erhalte von seinem gewesenen Kunden nur den Kaufgegenstand zurück. Diesen gegenseitigen Pflichten seien sowohl der Kläger als auch der Beklagte nachgekommen. Alles andere müsse der Pkw-Händler mit der Kreditanstalt ausmachen. Diese müsse ihm den Fahrzeugbrief aushändigen, er ihr im Gegenzug die restlichen Darlehensraten ausgleichen.

Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.7.2006, Az: 12 O 321/06

Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 14.11.2006 und vom 21.12.2006,Az: 6 U 39/06

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 02.02.2007

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Verbraucherkreditrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3747 Dokument-Nr. 3747

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3747

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung