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Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 26.07.2001
- 22 S 240/01 -
Briefterror: 174 Schreiben in 14 Wochen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Landgericht Bielefeld bestätigt erstinstanzliches Urteil
Verschickt ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben, so zerstört er damit das Vertrauensverhältnis zum Vermieter. Dieser ist in einem solchen Fall berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Verschicken von 174 Schreiben durch einen Mieter wegen angeblicher Mängel ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellte.
Amtsgericht hielt Kündigung für wirksam
Das Amtsgericht Bielefeld hielt die Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) und § 242 BGB für wirksam. Durch den
Landgericht bestätigte Urteil des Amtsgerichts
Das Landgericht Bielefeld bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Zu Recht habe das Gericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Landgericht Bielefeld, ra-online (zt/WuM 2001, 554/rb)
Jahrgang: 2001, Seite: 554 WuM 2001, 554
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Dokument-Nr. 17042
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