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Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2011
- 97 O 206/10 -
Landgericht Berlin untersagt Flughafen-Bezeichnung „Airport Magdeburg-Berlin International“
195 km von der Innenstadt Berlins entfernter Flughafen suggeriert mit Bezeichnung "International" falsche Vorstellung zu Größe und Infrastruktur
Das Landgericht Berlin hat der Betreiberin eines Flughafens in der Nähe von Magdeburg per Urteil untersagt, diesen Flughafen „Airport Magdeburg-Berlin International“ zu nennen und damit eine entsprechende Verbotsverfügung vom 28. Oktober 2010 bestätigt.
Die Betreibergesellschaft der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld hatte sich mit einem Unterlassungsantrag im Eilverfahren gegen die angekündigte Umbenennung gewandt und glaubhaft gemacht, diese täusche über Größe, Bedeutung und Lage des Flughafens und sei deswegen wettbewerbswidrig. Der Flughafen in Cochstedt liege etwa 195 km von der Innenstadt Berlins entfernt, sei per Auto nur nach zweistündiger Fahrt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in drei Stunden erreichbar (Busverbindung nach Aschersleben und Magdeburg). Ferner werde mit der Bezeichnung „International“ die Vorstellung einer bestimmten Größe und Infrastruktur suggeriert, die nicht zutreffe. Die Entscheidungsgründe des gestrigen Urteils liegen noch nicht vor.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 16 O 509/10]
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Dokument-Nr. 11268
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