wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2020
67 S 249/19 -

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Nutzung der Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung"

Unzureichende Angabe der Dauer und Intensität der beabsichtigten Wohnungsnutzung

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn sie als Grund zum Nutzungswunsch lediglich angibt, dass die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" benötigt werde. Vielmehr muss angegeben werden, für welche Dauer und in welcher Intensität die Wohnnutzung beabsichtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2018 eine Eigenbedarfskündigung. Die auswärts lebende Vermieterin gab lediglich an, selbst die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" bewohnen zu wollen. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Klage blieb vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erfolglos. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Formell unwirksame Eigenbedarfskündigung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Eigenbedarfskündigung formell unwirksam sei. Die Kündigung erfülle nicht die Formvoraussetzungen des § 573 Abs. 3 BGB. Denn sie enthalte eine nur unzureichende Angabe der Gründe für ein berechtigtes Interesse der Vermieterin.

Notwendigkeit der Angabe zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Wohnnutzung

Für eine Eigenbedarfskündigung reiche die bloße schlagwortartige Angabe des Nutzungsinteresses grundsätzlich nicht aus, so das Landgericht. Vielmehr müsse ein konkreter Sachverhalt angegeben werden, auf den das Interesse zur Erlangung der Wohnung gestützt wird und aus dem sich erkennen lässt, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das erfordere bei einer beabsichtigten Nutzung der Mietsache als Zweitwohnung die Angabe des Grundes, der Dauer und der Intensität der beabsichtigten Nutzung. Denn nicht jede Nutzung als Zweitwohnung beruhe auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
    [Aktenzeichen: 13 C 15/19]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 163
WuM 2020, 163

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28574 Dokument-Nr. 28574

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28574

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung