wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017
65 S 459/16 -

Vermieter kann während Mo­dernisierungs­arbeiten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Abschluss der Arbeiten Mo­dernisierungs­mieterhöhung verlangen

Keine Hinweispflicht bezüglich Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung

Ein Vermieter ist berechtigt, während laufender Mo­dernisierungs­arbeiten eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und nach Abschluss der Arbeiten eine Mo­dernisierungs­mieterhöhung (§ 559 BGB) zu verlangen. Er muss dabei nicht darauf hinweisen, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung verlangt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Oktober 2015 ein Mieterhöhungsverlangen ihrer Vermieterin, wodurch diese die Zustimmung der Mieterin zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangte. Zu diesem Zeitpunkt fanden in dem Wohnhaus Modernisierungsarbeiten statt. Die Mieterin stimmte dem Erhöhungsverlangen zu. Anfang Dezember 2015 waren die Modernisierungsarbeiten abgeschlossen. Daraufhin verlangte die Vermieterin eine weitere Mieterhöhung wegen der Modernisierung. Die Mieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf entsprechende Feststellung.

Keine Unzulässigkeit der Modernisierungsmieterhöhung

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB sei nicht unzulässig. Zwar sei nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen eine kumulative Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierung und bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unzulässig. Jedoch habe die Vermieterin die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu einem Zeitpunkt verlangt, in dem die Modernisierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen waren.

Vermieter muss nicht auf Mieterhöhung auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung hinweisen

Nach Auffassung des Landgerichts habe die Vermieterin auch nicht darauf hinweisen müssen, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung verlangt werde. Die Vermieterin habe sich in dem Erhöhungsverlangen auch nicht eine weitere Mieterhöhung wegen der Modernisierung vorbehalten müssen. Eine solche Hinweispflicht oder ein solcher Vorbehalt sei nur dann erforderlich, wenn die Modernisierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen seien (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.09.2015 - 65 S 240/15 - bzw. LG Hamburg, Beschl. v. 03.04.2014 - 311 S 123/14 -).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 592/rb)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 592
GE 2017, 592

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24746 Dokument-Nr. 24746

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24746

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?