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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2016
- 65 S 289/15 -
Fristlose Kündigung nach zu Unrecht von Mietern geforderter Vertragsstrafe bei Verzögerung von Instandsetzungsarbeiten unzulässig
Rechte und Pflichten gegenüber Mietern im Zusammenhang mit geplanten Instandsetzungsarbeiten
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Rechte und Pflichten gegenüber Mietern im Zusammenhang mit geplanten Instandsetzungsarbeiten bei Wohnraummietverhältnissen bestehen.
Im zugrunde liegenden Fall wollte der
Zeitdruck hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten kann nicht Mietern angelastet werden
Das Landgericht Berlin entschied in dem Berufungsurteil ebenso wie schon das Amtsgericht in erster Instanz, dass das Verhalten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 02.07.2015
[Aktenzeichen: 8 C 39/15]
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 281/13]) - BGH: Mieterhöhungsverlangen kann trotz fehlendem Hinweis auf öffentliche Fördermittel für Instandsetzungsarbeiten wirksam sein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 87/10])
Jahrgang: 2016, Seite: 285 WuM 2016, 285
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Dokument-Nr. 22521
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