wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 11. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2021
65 S 1/21 -

Ankaufsrecht des Mieters wird durch Vorkaufrecht des Landes vereitelt: Anspruch auf Nutzungs­entschädigung setzt Herausgabeverlangen des Vermieters voraus

Kein Vorenthalten der Mietsache

Wird das Ankaufsrecht des Wohnungsmieters durch das Vorkaufsrecht des Landes vereitelt und geht der Mieter dagegen vor, so besteht für den Vermieter kein Nutzungs­entschädigungsanspruch gemäß § 546 a Abs. 1 BGB, zugange er nicht die Herausgabe der Wohnung verlangt. In diesem Fall liegt kein Vorenthalten der Mietsache vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee gegen seine Mieter auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Oktober 2019. Der Vermieter ging von einem Vorenthalten der Mietsache aus, obwohl er erst im August 2019 die Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangte. Hintergrund dessen war, dass das notariell vereinbarte Ankaufsrecht der Mieter durch das Vorkaufsrecht des Landes Berlin vereitelt wurde. Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts gingen die Mieter rechtlich vor. Das Amtsgericht wies die Klage auf Zahlung der Nutzungsentschädigung ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB nicht zu. Ein Vorenthalten der Mietsache liege nicht vor. Die Mieter haben hier ohne ein entsprechendes Verlangen des Vermieters nicht davon ausgehen müssen, dass eine Nutzungsentschädigung verlangt wird und die Rückgabe der Mietsache gewünscht ist. Solange die Frage der Durchsetzung des Ankaufsrecht gegenüber dem Land Berlin offen war, habe es den Mietern nicht aufdrängen müssen, dass die Fortsetzung des Gebrauchs der Wohnung nicht dem Willen des Vermieters entsprach.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 18.11.2020
    [Aktenzeichen: 7 C 64/20]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 624
WuM 2021, 624

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31090 Dokument-Nr. 31090

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31090

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH