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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2009
- 6 O 568/04 -
Schmerzensgeld von 25.000 EUR wegen nicht notwendiger Entfernung der Gebärmutter
Myombildung im Uterus erfordert nicht zwingend Gebärmutterentfernung
Wird bei einer 44-jährigen Patientin unnötigerweise die Gebärmutter entfernt, kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR rechtfertigen. Bilden sich im Uterus Myome, so muss nicht zwingend die Gebärmutter entfernet wird. Ohne Vorliegen von Beschwerden besteht die Möglichkeit der konservativen Behandlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Behandlungsfehlers
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da dem Beklagten ein
Verletzung der Aufklärungspflicht
Zudem habe der Beklagte nach Auffassung des Landgerichts seine Aufklärungspflicht verletzt, da diese nicht rechtzeitig erfolgt sei. Zwar habe ein Aufklärungsgespräch am Vortag der Operation um 20 Uhr stattgefunden. Jedoch erfordere der Schutz der Selbstbestimmung des Patienten, dass das Aufklärungsgespräch so zeitig vor der Operation erfolge, dass der Patient noch autonom entscheiden kann, ob er die Behandlung wünsche. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, dass aus medizinischer Sicht keine Eile zur Operation bestanden habe.
Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR
Das Landgericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht die schwere Operation, den Verbleib der Narbe sowie den Verlust der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/VersR 2010, 482/rb)
- Folgeoperationen nach Entfernung der Gebärmutter begründen keinen Schadensersatzanspruch
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.10.2013
[Aktenzeichen: 3 U 109/11]) - 40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.04.2007
[Aktenzeichen: 5 U 180/05])
Jahrgang: 2010, Seite: 482 VersR 2010, 482
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Dokument-Nr. 23531
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