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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017
535 Ks 8/16 -

Autoraser nach tödlichem Ausgang eines illegalen Straßenrennens wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wurde bewusst billigend in Kauf genommen

Das Landgericht Berlin hat zwei Autofahrer wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Führerscheine der Angeklagten wurden eingezogen, die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen.

Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin haben sich der 28-jährige Hamdi H. und der 25-jährigen Marvin N. am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h und durchgedrückten Gaspedalen seien sie mit ihren Fahrzeugen den Kurfürstendamm und die sich anschließende Tauentzienstraße entlanggerast und hätten dabei mehrere rote Ampeln missachtet. An der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße sei das Fahrzeug des Angeklagten Hamdi H. mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert, der noch am Unfallort verstorben sei. Der Angeklagte Marvin N. sei gegen eine steinerne Hochbeeteinfassung gerast und mit seinem Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft geflogen, seine Beifahrerin sei dabei verletzt worden.

Juristisch ist von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen

Der Unfallort habe nach dem Zusammenprall wie ein "Schlachtfeld" ausgesehen, so das Gericht. Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Tatmittels verwirklicht. Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Gleichsam wies das Gericht darauf hin, dass die Summe der einzelnen konkreten Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten in diesem Fall den Ausschlag gegeben hätten. Der Fall sei nicht vergleichbar mit anderen Vorfällen im Straßenverkehr, die jüngst für Aufsehen gesorgt hatten.

Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Mordes zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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Kommentare (9)

 
 
klaus butzer schrieb am 02.03.2017

danach wäre jede geschwindigkeitsüberschreitung in zukunft ein mordversuch

also baut schon mal viele gefängnisse

Wolfgang antwortete am 02.03.2017

Ein Wahnsinnsautorennen in der Innenstadt mit vorauszusehendem tödlichem Ausgang, da bei einem derartigen Tempo selbst Schumi den Wagen nicht mehr zum Stehen bringen könnte(Newtonsches Trägheitsgesetz), entspricht einer Geschwindigkeitsüberschreitung?! Da sieht man natürlich, dass diese Menschheit nicht unter einen vernünftigen Hut zu bekommen ist - und Donald, der Blonde, sich nicht hochgeputscht hat, sondern vom Volk gewählt wurde, von einem Volk, das nicht nur auf 'Freie Amok-Fahrt für freie Bürger' besteht, sondern auch auf richtige Waffen am Gürtel...

Was war denn hier der Unterschied zu einer Amok-Fahrt!? Die 10% Wahrscheinlichkeit, dass es ja auch hätte 'gut gehen' können...?

DaniMano antwortete am 28.02.2018

Mit einem PKW bei 160 Sachen ist das die gleiche Energie wie wenn sie 3'500 Stk. 9mm Munition wie sie z.B. die Polizei verwendet abschiesst. GLEICHZEITIG!

Wenn Sie innerhalb einer Stadt 3'500 Schuss verschiessen können Sie davon ausgehen, dass etwas passieren wird. Ausserdem würde bei solch einer Tat wohl kaum einer von geringfügig reden.

Leute wie Sie behaupten jeweils, dass man dies und jenes nicht vergleichen könne. Das stimmt sogar. Denn in der Realität ist die Gefährdung eines Fahrzeuges grösser, da linear. Schüsse sind zeitlich begrenzte Ereignisse. Die Gefährdung (Risiko) eines illegalen Rennens besteht jedoch zu jeder Quantenzeit-Einheit während der gesamten Dauer der Tat.

Wollen wir den Tätern einräumen, dass sie sich jederzeit hätten anders entscheiden können würde sich das Raster der möglichen Ereignisse immer noch durch 50ms teilen lassen - solange benötigt das Gehirn um eine Information zu verarbeiten.

Weg mit den Tätern und allen die solches Tun auch noch verteidigen wollen.

Peter Kroll schrieb am 28.02.2017

Das Urteil wird in dieser Form nicht haltbar sein. Die revision wirds zeigen. Ich bin aber trotzdem für eine harte Strafe

Wolfgang schrieb am 28.02.2017

Endlich wird dem Wahnsinn und der allgemeinen Verwahrlosung und Verblödung der Menschheit mal Einhalt geboten! Dank an die Richter und ihre Courage in einer Zeit, in der die gedankenfreien 'Freiheitskämpfer' und sonstigen Dumpfbacken blonde Nachgeburten an die Spitze der Welt wählen und das Totfahren Unbeteiligter wie das Nichtanschnallen im Auto als Kavaliersdelikt einordnen möchten, sogenannte Anwälte des Rechts eingeschlossen! Aber wehe, es erwischt mal die eigene Brut! Dann ist das Geschrei immer groß! Danke Justitia! Ich hoffe, der BGH überspringt endlich auch einmal seinen langen Schatten aus vergangenen Zeiten. Empathie ist ganz einfach: Nur mal vorstellen, das eigene Kind wäre von zwei geist- und herzlosen Vollpfosten totgefahren worden...

klaus butzer antwortete am 02.03.2017

wer das Totfahren Unbeteiligter und das Nichtanschnallen im Auto auf eine Stufe stellt,trägt damit zur Verblödung der Menschheit bei

Wolfgang antwortete am 03.03.2017

Ja, Herr Butzer, genau so ist es und genau diese Gleichstellung von 'Totfahren' und 'Nichtanschnallen' habe ich den Verfechtern der absoluten (Narren)Freiheit, mit denen Sie sich doch bestimmt nicht identifizieren wollen, in einer semantisch einwandfreien Formulierung vorgeworfen:

("...die das Totfahren wie das Nichtanschnallen als Kavaliersdelikt einordnen..."

und nicht

"...die das Totfahren und das Nichtanschnallen als Kavaliersdelikt einordnen..."

Also gerade das im Namen der Freiheit betriebene Gleichsetzen der schlimmen Amok-Fahrt mit geringfügigen 'Ordnungswidrigkeiten' wurde von mir kritisiert. Da freue ich mich, dass wir uns also einig sind - und nicht nur wir beide.

Remhagen schrieb am 27.02.2017

Persönlich hoffe ich, dass der BGH dieses Urteil nicht kippt!

Ingrid Okon antwortete am 28.02.2017

Ich hoffe das auch sehr.

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