wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.11.2009
4 O 89/09 -

LG Berlin: Einwilligungserklärung für Werbung muss eindeutig sein

Ungenaue Formulierung stellt Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Bundesdatenschutzgesetz dar

Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine vorformulierte Erklärung unterschieben, mit der sie pauschal der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zustimmen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Der Teilnahmecoupon für ein Preisausschreiben der Welt am Sonntag enthielt eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin erklärte sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zeitung seine Daten für Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und ihm schriftlich, telefonisch und per E-Mail "weitere interessante Angebote" unterbreitet werden.

Umfang der Werbeangebote geht nicht eindeutig aus verwendeter Klausel hervor

Die Richter des Landgerichts Berlin sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Danach müssen vorformulierte Einwilligungsklauseln zur Weitergabe persönlicher Daten hinreichend bestimmt sein. Aus der verwendeten Klausel gehe aber nicht hervor, ob dem Teilnehmer auch Angebote von Dritten unterbreitet werden dürften. Im Dunkeln bliebe auch, mit welchen Angeboten der Teilnehmer rechnen müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Wettbewerbsrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Einwilligung Werbung“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9252 Dokument-Nr. 9252

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9252

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?