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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.10.2011
- 38 O 43/11 -
LG Berlin: Reiseveranstalter muss Kunden auf strenge Einfuhrbestimmungen des Urlaubslandes für Medikamente hinweisen
Hinweise auf Probleme mit Medikamenteneinfuhr ohne Probleme auf Internetseite des Auswärtigen Amtes auffindbar
Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Regelungen für den Veranstalter leicht über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu ermitteln sind. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde eine Pauschalreise nach Dubai für sich und seine Familie gebucht und bezahlt. Als er vor der Abreise von einem grundsätzlichen Einfuhrverbot für zahlreiche
Veranstalter hätte Kunden auf Probleme mit Medikamenteneinfuhr entsprechend hinweisen müssen
Dem ist das Landgericht Berlin mit der Begründung gefolgt, der Veranstalter hätte Hinweise auf Probleme mit der Medikamenteneinfuhr ohne Probleme auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden können und den Kunden entsprechend warnen müssen. Die Aufklärungspflicht ergibt sich daraus, dass der Veranstalter nach
Mitverschuleden – Kunde hätte sich ebenfalls über Einfuhrbestimmungen informieren müssen
Allerdings treffe den Kunden ein Mitverschulden, so das Gericht. Auch er hätte sich in Kenntnis der Krankheit seiner Frau eigenständig um Einfuhrbestimmungen kümmern müssen. Das Mitverschulden des Kunden bewertete das Landgericht mit einem Drittel.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Reisebüro haftet nicht wegen Unterlassens der Information, dass zur Einreise in das gebuchte Land ein Reisepass erforderlich ist
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2006
[Aktenzeichen: X ZR 198/04]) - Keine Haftung des Reiseveranstalters wegen unterlassener Information über Visumspflicht
(Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2003
[Aktenzeichen: 213 C 16460/03]) - Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2002
[Aktenzeichen: X ZR 147/01])
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Dokument-Nr. 12475
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