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Landgericht Berlin, Vergleich vom 26.04.2012
- 33 O 434/11 -
Abfällige Äußerungen auf Myspace, Facebook und Twitter: Bushido schließt Widerrufsvergleich
Rapper stimmt Entschädigungszahlung von 12.000 Euro vorerst zu
Ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin, bei dem es um abfällige Äußerungen des Rappers Bushido über die Klägerin im Internet ging, ist mit einem Vergleich vorerst zu Ende gegangen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich der Rapper Bushido auf den Seiten von Myspace, Facebook und Twitter abfällig über die Klägerin geäußert, dann allerdings auf ihr Verlangen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich dieser Äußerungen und ihrer Löschung abgegeben.
Klägerin fordert 120.000 Euro Entschädigung
Gegenstand der nachfolgenden Zivilklage waren eine Zahlungsforderung in Höhe von 100.000 Euro als Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Äußerungen sowie eine Forderung in Höhe von 20.000 Euro als Vertragsstrafe wegen einer angeblich verzögerten Löschung der beanstandeten Formulierung auf den Seiten von Myspace.
Bushido behält sich Widerruf des Vergleichs vor
Nach einer Beweisaufnahme durch das Landgericht haben sich die Kontrahenten heute auf eine Zahlung durch Bushido in Höhe von 12.000 Euro verglichen, sich aber den Widerruf dieses Vergleichs binnen zwei Wochen vorbehalten.
Der Vergleichstext im Wortlaut:
"1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Vertragsstrafe und der Geldentschädigung einen Betrag von 12.000 Euro.
Mit Zahlung dieser Summe sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aufgrund der streitgegenständlichen Äußerungen abgegolten.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagten 1/10 und die Klägerin 9/10.
3. Die Parteien behalten sich den Widerruf des Vergleichs durch einfache schriftliche Anzeige bei Gericht bis zum 10. Mai 2012 vor".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13420
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