wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2016
29 O 407/15 -

Landgericht Berlin ordnet Räumung von Theater und Komödie am Kurfürstendamm an

Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen gerechtfertigt

Das Landgericht Berlin hat die Gesellschaft, die Theater und Komödie am Kurfürstendamm betreibt, zur Räumung und Herausgabe der von ihr innegehaltenen Räumlichkeiten verurteilt.

Nach den Ausführungen des Landgerichts bestehe nach den klägerseits vorgelegten Urkunden kein Zweifel mehr daran, dass die Klägerin als Gesellschaft nach luxemburgischem Recht wirksam gegründet und in das Handelsregister eingetragen worden sei. Auch sei davon auszugehen, dass sich der Hauptverwaltungssitz der Gesellschaft tatsächlich in Luxemburg befinde. Allenfalls komme stattdessen ein Verwaltungssitz in Deutschland in Betracht. Dann aber sei von einer rechtsfähigen Personengesellschaft nach deutschem Recht auszugehen.

LG sieht Klage als begründet an

In der Sache sei die Klage begründet, da die Beklagte seit März 2013 bis zur Kündigung im Sommer 2015 keine Betriebskostenvorauszahlungen geleistet habe. Die Kündigung sei auch nicht durch Aufrechnung nach § 543 Abs. 2 S. 3 BGB unwirksam geworden. Denn die Beklagte habe weder – wie erforderlich unverzüglich aufgerechnet, noch hätten die Gegenforderungen den gesamten Rückstand erfasst.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23302 Dokument-Nr. 23302

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23302

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung