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Landgericht Berlin, Entscheidung vom 17.02.2005
27 O 877/04 -

Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von Thomas Anders zurückgewiesen. Er wollte von Dieter Bohlen und der Verlagsgruppe Random-House GmbH Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1 Million € erhalten, wegen der ihn beeinträchtigenden Äußerungen in dem Erinnerungsbuch seines früheren Gesangspartners.

Unter großem Interesse der zahlreich anwesenden Journalisten wies der Vorsitzende in der Verhandlung darauf hin, dass Thomas Anders nach Ansicht des Gerichts nicht beeinträchtigt sei. Schon die außergewöhnliche Höhe des verlangten Schmerzensgeldes zeige, dass es Herrn Anders nicht ernsthaft um eine Genugtuung für Beeinträchtigung ginge, sondern um Aufmerksamkeit für den Streit unter Künstlern. Thomas Anders, so das Gericht, wäre in der Vergangenheit selbst ausführlich zu Wort gekommen und hätte seine Sicht der Dinge darstellen können. Er habe keine Beeinträchtigungen benennen können, die seine Klageforderung rechtfertigen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin ist das Rechtsmittel der Berufung zum Kammergericht möglich, die nach Zustellung des schriftlichen Urteils innerhalb eines Monats eingelegt werden kann.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2005
Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 17.02.2005

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Dokument-Nr.: 204 Dokument-Nr. 204

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